Kreistruppen

[630] Kreistruppen, im Deutschen Reich durch Reichsschluß von 1681 festgesetzte Truppenkontingente für jeden der zehn Reichskreise (s. Deutschland, S. 808), an Stelle der frühern Kontingente der Reichsstände. Die K. betrugen zusammen (Simplum) 12,000 Mann Kavallerie, 28,000 Mann Infanterie, außerdem Artillerie und Ingenieure, jedoch erst vom Ende des 17. Jahrh. an als stehende Truppen. Die Truppen eines Kreises kommandierte der Kreisoberst, alle K. standen unter der Kreisgeneralität, diese im Falle des Reichskrieges unter der Reichsgeneralität.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 630.
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