Kriminalpolitik

[696] Kriminalpolitik ist das System der Grundsätze, die für die Bekämpfung des Verbrechens durch Staat und Gesellschaft maßgebend sind, bez. maßgebend sein sollen. Die K. hat sich aufzubauen auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Erforschung der Kriminalität (s. d.) in ihrer äußern Erscheinung wie in ihren innern individuellen und gesellschaftlichen Ursachen. Diese wissenschaftliche Grundlage der K. wird wohl auch als Kriminologie bezeichnet und in die Kriminalanthropologie (s. d.) und die Kriminalsoziologie eingeteilt. Trägerin der modernen Richtung der K. ist heute insbes. die internationale Kriminalistische Vereinigung (s. d.). Vgl. auch Strafrechtsreform.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 696.
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