Laderampe

[28] Laderampe (Ladebühne), eine feste oder auf Rädern bewegliche Fläche, deren oberer Teil in gleicher Hohe mit dem Fußboden der Güterwagen liegt, während im Anschluß daran eine geneigte Ebene zur Straßenhöhe hinabführt und so zur Erleichterung des Ein- und Ausladens von Gütern, Fahrzeugen, Vieh etc. dient. Für gewisse Zwecke, z. B. Langholzverladung, kann der geneigte Teil fehlen, indem die Ladebühne an beiden Langseiten senkrecht abschließt, und auf der einen Seite die Bahnwagen, auf der andern das Straßenfuhrwerk vorfährt. In der Regel sind die Laderampen sowohl für Seiten-als für Kopfverladung (über das Stumpfende eines Gleises hinweg in der Längsrichtung des Bahnwagens) eingerichtet, so unter anderm für lange Möbelwagen, die auf die Bahnwagen geschoben werden. Ladebühnen, die nur zum Umladen zwischen zwei Eisenbahngleisen liegen, bedürfen keiner geneigten Ausfahrt, werden dagegen oft mit Dach (auf Säulen ruhend) versehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 28.
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