Ladungsverzeichnis

[34] Ladungsverzeichnis, das Schriftstück, mittels dessen dem Grenzzollamt vom Zugführer oder einem Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung die auf der Eisenbahn über die Zollgrenze eingehenden und mit Begleitzettel (s. d.) nach einem Zollabfertigungsamt weiter zu transportierenden Frachtgüter anzumelden sind. S. auch Deklaration.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 34.
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