Begleitzettel

[560] Begleitzettel, das Zollabfertigungspapier, das bei über die Grenze eingehenden und bei dem Grenzzollamt mit Ladungsverzeichnis (s. d.) angemeldeten Eisenbahnwagen dem Zugführer oder einem Bevollmächtigten der Bahnverwaltung zur Ablieferung an das gewählte, im Innern des Zollgebietes liegende Abfertigungsamt übergeben wird. In demselben sind Wagen, Warenverschluß und Gestellungsfrist bei diesem Amt angegeben, auch sind ihm die zugehörigen Frachtbriefe und Schlüssel amtlich verschlossen beigefügt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 560.
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