Landsgemeinde

[125] Landsgemeinde, in einigen altschweizer. Kantonen (Appenzell, Glarus, Uri und Unterwalden) die aus den mittelalterlichen Gaugerichten hervorgegangene jährliche Versammlung sämtlicher stimmfähiger Landesangehörigen zur Beratung der Landesangelegenheiten und zur Wahl der Landesbehörden. Die Abstimmung erfolgt durch Aufheben der rechten Hand[125] (»Handmehr«). Die »getreuen lieben Landsleute« versammeln sich unter dem Vorsitz des Landammanns auf dem »Landsgemeindeplatz« in der Regel an einem Maisonntag. Auch das Referendum (s. d.) ist aus der L. hervorgegangen. Vgl. Ryssel, Die schweizerischen Landsgemeinden (Zür. 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 125-126.
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