Laterānsynoden

[222] Laterānsynoden (lateranische Konzile), die in der lateranischen Basilika zu Rom gehaltenen Kirchenversammlungen, unter denen fünf von der römischen Kirche als ökumenische Konzile betrachtet werden. Das erste, 1123 vom Papst Calixtus II. berufen, bestätigte das Wormser Konkordat in betreff der Investitur. Auf dem zweiten, 1139 von Innozenz II. berufenen wurden alle Handlungen des vorhergehenden Papstes, Anaklet 11., für ungültig erklärt. Das dritte, 1179 vom Papst Alexander 111. berufen, ordnete die Papstwahl. Das vierte, 1215 von Innozenz III. berufen, hat die Lehre von der Transsubstantiation festgestellt, die Osterbeichte geregelt, die Albingenser verdammt und einen Ausruf zu einem neuen Kreuzzug ergehen lassen. Das fünfte fand unter Julius II. (s. d.) und Leo X. (s. d.) 1512 bis 1517 statt und diente der Verherrlichung der päpstlichen Universalgewalt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 222.
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