Leihbibliotheken

[369] Leihbibliotheken, Büchersammlungen, die dem größern Publikum zum leihweisen Gebrauch gegen eine bestimmte Zahlung für das einzelne Buch oder gegen fortlaufendes Abonnement offen stehen. Die L., oft mit Journallesezirkeln verbunden, tragen zur Verbreitung literarischer Bildung wesentlich bei, hemmen aber, sobald sie überhandnehmen, den berechtigten Absatz guter Bücher. Die größte Beliebtheit besitzen sie in Deutschland und Österreich. Um solchen L. entgegenzuwirken, die durch Sensations- und Skandallektüre das Publikum besonders anzulocken streben, hat man neuerdings in vielen Orten Volks- und Gemeindebibliotheken gegründet, die, nicht auf den Vorteil der Unternehmer ausgehend, ihren Lesern gegen eine geringe Abgabe wirklich bildende Bücher bieten (s. Volksschriften und Lesehallen). Vgl. Kitzing und Wahl, Handbuch des Leihbibliothekwesens (Taucha 1887).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 369.
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