Ligūrische Republik

[547] Ligūrische Republik, Name der Republik Genua seit der am 6. Juni 1797 mit Bonaparte geschlossenen Konvention, infolge deren die bisherige aristokratische Verfassung in eine demokratische verwandelt wurde. Diese trat 1. Jan. 1798 in Kraft. Die oberste Verwaltung führte ein vom Gesetzgebenden Körper gewähltes Direktorium von fünf Mitgliedern, dem ein Ministerium zur Seite stand. Der Gesetzgebende Körper zerfiel in den Rat der Alten und in den Rat der Sechziger. Ein Schutz- und Trutzbündnis mit Frankreich sollte das Bestehen der neuen Republik sichern. 1802 trat an die Stelle des Direktoriums wieder ein Doge. Nachdem die Republik im Juni 1805 dem französischen Kaiserreich einverleibt ward, ward ihr Gebiet in die drei Departements Apennin, Genua und Montenotte eingeteilt. S. die »Geschichtskarte zu Italien III«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 547.
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