Limitieren

[558] Limitieren (lat.), begrenzen, beschränken; im kaufmännischen und Börsenverkehr bei Aufträgen zum Ein- oder Verkauf von Waren oder Effekten einen äußersten, sei es höchsten oder niedrigsten, Preis (Limitum, Limito) vorschreiben; limitierte Haftung, das Eintreten für eine Verbindlichkeit nicht über einen gewissen Betrag hinaus, sogen. beschränkte Haftung. So haftet der Erbe unter gewissen Umständen für die Schulden des Erblassers nur mit der Erbschaft, bez. seinem Erbteil (vgl. Erbrecht, S. 895), der Fiskus bei ihm zufallenden Erbschaften stets nur bis zur Höhe der Erbschaft, die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft, bez. die Genossenschaft mit beschränkter Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen etc.; Limitation, Einschränkung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 558.
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