Militärpaß

[824] Militärpaß, schriftlicher Ausweis über das Wehrpflichtverhältnis, den jeder Soldat bei seiner Entlassung aus dem aktiven Dienst erhält. Er enthält gedruckte Anweisungen über die Pflichten des Mannes im Beurlaubtenstande, das Nationale, Strafen, abgeleistete Übungen etc. und dient als Legitimation.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 824.
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