Mobilĭarsteuer

[8] Mobilĭarsteuer, eine direkte, auf das Einkommen aus beweglichem Vermögen gelegte Steuer. Eine solche M. ist die Kapitalrentensteuer. Die französische Contribution personnelle mobilière sollte zwar ursprünglich als Gegensatz zur Contribution foncière den Ertrag des Mobiliarvermögens treffen, sie ist jedoch in Wirklichkeit eine Art einer nach dem Mietwerte der Wohnungen bemessenen Einkommensteuer. Die M., wie sie am umfassendsten in der italienischen Imposta sulla richezza mobile entwickelt ist, kann praktisch immer nur die Erträge aus bestimmten Gattungen des beweglichen Vermögens erfassen und bleibt deshalb immer unvollständig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 8.
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