Monitūrverfahren

[74] Monitūrverfahren heißen in Österreich die Maßregeln, die ergriffen werden, falls der Ausspruch der Geschwornen in einem Schwurgerichtsprozeß undeutlich, unvollständig oder in sich widersprechend ist. In diesem Falle hat der Gerichtshof nach § 331 der österreichischen Strafprozeßordnung den Geschwornen die Fragen und Antworten mit der Aufforderung zurückzugeben, sich in ihr Beratungszimmer zurückzuziehen und nach neuerlicher Beratung ihren Wahrspruch zu verbessern. Die Geschwornen dürfen jedoch nur die beanstandeten Antworten abändern und die neuen oder in geänderter Fassung vorgelegten Fragen beantworten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 74.
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