Mortis donatio

[163] Mortis donatio (lat., »Schenkung von Todes wegen«), eine Schenkung unter der Bedingung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt. Vollzieht der Schenker die Schenkung noch bei seiner Lebzeit, so liegt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine Schenkung (s. d.) unter Lebenden vor. Wird sie aber erst nach dem Tode des Schenkers vollzogen, so behandelt sie das Bürgerliche Gesetzbuch als Verfügung (s. d.) von Todes wegen. Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, § 2301.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 163.
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