Nacktes Eigentum

[369] Nacktes Eigentum liegt vor, wenn dem Eigentümer durch Rechte Dritter an seiner Sache, wie z. B. durch den Nießbrauch (s. d.), die gesamten Nutzungen der Sache entzogen sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 369.
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