Neutralitätserklärung

[585] Neutralitätserklärung, Erklärung der Mächte, beim Ausbruch eines Krieges zwischen andern Staaten neutral bleiben zu wollen. Die N. wird auf diplomatischem Wege den kriegführenden Staaten und den übrigen Mächten mitgeteilt. Gleichzeitig ergeht an die Untertanen eine Bekanntmachung, in der sie auf die durch die N. für sie erwachsenen Pflichten aufmerksam gemacht und gewarnt werden, diese zu verletzen, da sie in einem solchen Fall keinen Schutz ihres Staates zu gewärtigen haben. An sich ist eine N. nicht notwendig, sie ist aber gegenwärtig allgemein üblich, um den kriegführenden Parteien gegenüber jeden Zweifel zu beseitigen. Aus diesem Grunde haben auch im russisch-japanischen Kriege sämtliche in Betracht kommenden Staaten eine N. abgegeben. – Manchmal versteht man unter N. auch soviel wie Neutralisation (s. Neutralität).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 585.
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