Notifikation

[817] Notifikation (lat.), Benachrichtigung; im Völkerrecht die amtliche Mitteilung eines Staates an einen andern über Begründung, Aufhebung oder Änderung eines völkerrechtlichen Rechtsverhältnisses, z. B. einer Kriegserklärung an den Feind oder einer Blockade an die neutralen Staaten, im Wechselrecht die Benachrichtigung, die der Inhaber eines protestierten Wechsels seinem unmittelbaren Vormann innerhalb zweier Tage nach dem Tage der Protesterhebung von der Nichtzahlung des Wechsels schriftlich zugehen lassen muß. Jeder benachrichtigte Vormann muß binnen derselben Frist seinen nächsten Vormann in gleicher Weise benachrichtigen (Wechselordnung, Art. 45 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 817.
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