Opus operātum

[88] Opus operātum (lat., »gewirktes Werk«), scholastischer Ausdruck, schon feil dem 12. Jahrh. auf die Lehre von den Sakramenten angewendet, sofern deren Wirkung lediglich von der vollzogenen Handlung, ohne Berücksichtigung der handelnden Personen (daher Gegensatz zum Opus operantis), abhängig gedacht wird; in dem seit der Reformation, die sich gegen das O. o. wandte, üblichen weitern Sinn überhaupt eine Handlung, bei der es nur auf die äußere Verrichtung abgesehen ist, z. B. gedankenloses Beten, Fasten, Wallfahrten etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 88.
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