Ordnungsübungen

[105] Ordnungsübungen, dasjenige Gebiet der Turnkunst, das sich mit den verschiedenen Anordnungsformen einer Mehrzahl von Übenden, sei es am Ort, sei es in der Bewegung, beschäftigt. Sie umfassen die Bildung von Reihen und Reihenkörpern, die Gliederung und Verschiebung derselben, die Drehungen, Schwenkungen etc. und schreiten vor bis zu den künstlichern zusammengesetzten Bewegungsformen des sogen. Reigens. Die O. geben somit die Grundformen ab auch für gewisse Gestaltungen der Tanzkunst wie für die militärische Taktik (griech. soviel wie Anordnungslehre) und sind ein wesentlicher Gegenstand des Schulturnens, besonders verwendet zur Gewinnung der Ausstellungsformen für die Freiübungen, von denen sie wieder die verschiedenen Gangarten in ihren[105] Bereich ziehen. Das Gebiet der O. für die Turnkunst erschlossen und systematisch gegliedert zu haben, ist das Verdienst von Adolf Spieß (s. d.) in dem vierten Teil seiner Turnlehre: »Das Turnen in den Gemeinübungen« (Basel 1845). Vgl. Waßmannsdorf, Die O. des deutschen Schulturnens (Frankf. 1868); Lion, Leitfaden für den Betrieb der Ordnungs- und Freiübungen (7. Aufl., Brem. 1888).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 105-106.
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