Freiübungen

[78] Freiübungen, diejenigen Turnübungen, die auf ebenem Boden ohne Gebrauch eines Gerätes ausgeführt werden, sich also auf die Ausnutzung der Bewegungsfähigkeit der Glieder an sich beschränken. Je nach dem bewegten Gliede unterscheidet man Kopf-, Rumpf-, Arm- und Beinübungen oder aus gleichzeitiger Bewegung verschiedener Glieder zusammengesetzte F. Die Übungen können ausgehen von den Körperzuständen des Stehens, Sitzens, Liegens u. a. oder von dem Körper in der Bewegung des Gehens, Hüpfens, Laufens und Springens. Die letztern Übungen, in Gemeinschaft ausgeführt, führen zu dem verwandten Gebiete der Ordnungsübungen (s.d.). Eine einfache Erschwerung der F. bietet die Hinzunahme von hölzernen oder eisernen Stäben oder die Belastung mit Hanteln (s.d.). Die F. bilden den wesentlichen Teil der Heil- und Zimmergymnastik und sind überhaupt die Grundlage geregelter Leibesübungen. Ihr Gebiet systematisch erweitert und ausgebildet und besonders für den Schulunterricht beider Geschlechter fruchtbar gemacht zu haben, ist das Verdienst von Adolf Spieß (s.d.). Vgl. dessen »Lehre der Turnkunst« (Basel 1840, Bd. 1) und »Turnbuch für Schulen« (das. 1847–41), an die sich als Beispielsammlung L. Puritz' »Handbüchlein turnerischer Ordnungs-, Frei-, Hantel- und Stabübungen« (3. Aufl., Hof 1892) genau anschließt. Von neuern Darstellungen ist die beste und verbreitetste I. K. Lions »Leitfaden für den Betrieb der Ordnungs- und Freiübungen« (7. Aufl., Brem. 1888). S. Turnkunst. – Auch für die militärische Ausbildung bilden die F. die Grundlage als Vorübungen sowohl für die Marsch- und Bewegungsformen des Exerzierens als für den Gebrauch der Waffe beim Schießen und Bajonettfechten. Die mit Belastung durch Gewehre ausgeführten F. werden Gewehrübungen genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 78.
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