Ortsgefecht

[152] Ortsgefecht, Gefecht um Örtlichkeiten, wie Wald, Dorf, Gehöft, Engweg; da Örtlichkeiten, in großen wie in kleinen Verhältnissen, stets als Stützpunkte einer Gefechtslinie Bedeutung haben, so wird das O., wenn es auch an sich keine große Entscheidung zu bringen vermag, doch stets eine gewisse Wichtigkeit behalten. Vgl. Dorfgefechte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 152.
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