Pönitenziār

[147] Pönitenziār (Poenitentiarius Bußpriester) heißt der Kathedralpriester, der nach den Bestimmungen des Laterankonzils von 1215 berechtigt ist, in Verhinderung des Bischofs das Bußamt zu verwalten. Heutzutage übt er dies Amt regelmäßig in betreff der dem Bischof vorbehaltenen Fälle und hat über die dem päpstlichen Stuhl reservierten casus conscientiae (s. Reservatfälle) an die Apostolische Pönitenziarie (Poenitentiaria apostolica) in Rom zu berichten. An der Spitze dieses Kollegiums, des päpstlichen Gerichtshofes für Gewissenssachen, steht der Großpönitenziar, der Kardinal sein muß und im Rang auf den päpstlichen Generalvikar folgt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 147.
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