Paßworte

[489] Paßworte, soviel wie Erkennungsworte (Parole), werden unter anderm bei Hinterlegung von Wertpapieren bei Banken in einem beigegebenen verschlossenen Schreiben aufnotiert, um, falls der Hinterlegungsschein verloren geht, durch Vorlegung der P., die mit den in jenem Schreiben enthaltenen übereinstimmen, eine Erleichterung der Herausgabe der Effekten zu erwirken.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 489.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: