Percussĭo clerĭci

[577] Percussĭo clerĭci (lat., »das Schlagen des Geistlichen«), im kanonischen Rechte die tätliche Beleidigung eines Klerikers, die mit der großen Exkommunikation bestraft wird, sobald sie vorsätzlich und mit böswilliger Absicht (suadente diabolo) erfolgt. Der Schutz dieses kanonischen Privilegiums (privilegium canonis) steht dem Kleriker nur insofern zur Seite, als er selbst nicht ungerecht tätlich angreift (vgl. Klerus).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 577.
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