Persönlichkeitsrecht

[625] Persönlichkeitsrecht, auch Individualrecht genannt, ist das Recht, von jedermann die Anerkennung und Achtung der eignen Persönlichkeit zu verlangen. Seinen Grund hat das P. darin, daß alle Menschen gleiche Daseinsberechtigung haben. Zu dem P. gehört das Recht auf Ehre, Leben, Gesundheit, Freiheit, Name, Firma, Wappen, Urheberrecht etc. Über seinen Schutz s. Haftpflicht, S. 609 (B).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 625.
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