Politische Behörden

[99] Politische Behörden, in Österreich Bezeichnung für die Behörden der allgemeinen Landesverwaltung, d. h. diejenigen Behörden, welche die innere Verwaltung führen, soweit sie nicht besondern Behörden für einzelne Verwaltungszweige, z. B. Bergbehörden oder andern technischen Behörden, anvertraut ist. Die politischen Behörden sind daneben die politischen Landesstellen, an deren Spitze der Landeschef (Statthalter, Landespräsident) steht, und die politischen Bezirksbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Gemeindebehörden der Städte mit eignem Statut, Gesetz vom 19. Mai 1868).[99]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 99-100.
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