Postabholungsfächer

[215] Postabholungsfächer (Schließfächer, verschließbare Abholungsfächer, engl. Letter boxes, Yale-lock boxes), nach dem Vorbild andrer Staaten, namentlich Nordamerikas, seit 4901 in Deutschland allgemein eingeführte verschließbare, von Schalterraum[215] aus zugängliche, nach dem Postdienstraum hin jedoch offene Fächer, in welche die Postbeamten die Briefe sogleich nach der Ankunft einlegen. Jeder Empfänger erhält auf Antrag gegen Entgelt (s. Porto) ein Fach, das auch nach Schalterschluß geleert werden kann. Die Schlüssel sämtlicher P. sind verschieden. Ende 1904 wurden im Reichspostgebiet bei 351 Postanstalten 11,048 P. benutzt. Zur Erleichterung des Einsortierens wird meist die Nummer des Faches, die Kastenziffer, vom Absender auf dem Brief angegeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 215-216.
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