Postpaketadresse

[223] Postpaketadresse (außeramtlich auch Begleitadresse), das vorgeschriebene Formular, das jedem mit der Post zu befördernden Paket vom Absender ausgefüllt beizugeben ist. Bis zu drei an denselben Empfänger gerichtete Pakete können mittels einer P. ausgeliefert werden. Der Abschnitt mit etwaigen Mitteilungen vom Absender wird dem Empfänger ausgehändigt, die eigentliche P. nebst Wertzeichen bleibt Eigentum der Post. Die Postpaketadressen dienen zur Buchung der Pakete, zur Erleichterung der Übersicht und zur Verrechnung des Fraukos. Vgl. Bestellung von Postsendungen und Sperrgut.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 223.
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