Princeps legĭbus solŭtus

[348] Princeps legĭbus solŭtus (lat., »der Fürst [ist] durch die Gesetze nicht gebunden«), ein schon bei den Römern geltender Satz, daß die Person des Landesherrn heilig, unverletzlich ist, er also selbst dann nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er ein Verbrechen begeht. Gewöhnlich ist eine diesbezügliche Bestimmung in die Verfassung aufgenommen, z. B. Artikel 43 der preußischen Verfassung: »Die Person des Königs ist unverletzlich«. In England sagt man: the king can do no wrong, »der König kann kein Unrecht tun«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 348.
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