Princeps

[595] Princeps (lat.), 1) der Erste, Vorderste; so P. rogationis, welcher den Antrag gemacht u. bei der Bekanntmachung sich zuerst unterschrieben hatte; P. in officio praefecti praetorio, der erste Centurio über die erste Compagnie der kaiserlichen Leibwache u. Präsident im Kriegsrath über letztere; P. officiorum, so v.w. Magister officiorum; P. primus, Befehlshaber der Principes; P. sententiae, so v.w. Auctor sententiae, s. u. Auctor 5). Von Bedeutung u. hohem Ansehen war der P. senatus der Erste des Senates, sofern er von den Censoren in der Liste der Senatoren zuerst angeführt wurde (s. u. Senat), u. gewöhnlich widerfuhr diese Ehre dem ältesten der gewesenen Censoren; der P. s.[595] wurde bei der Abstimmung im Senat von dem vortragenden Consul, wenn noch nicht neu designirte Consuln da waren, zuerst um seine Meinung gefragt. Seit Augustus wurde der Kaiser P. senatus u. führte diesen Titel, mit Weglassung des Beisatzes senatus, als der Erste im Civilstaate, während er als Erster des Militärstaates Imperator hieß; daher kam, daß P. 2) so v.w. Monarch, Fürst war, welche Bedeutung das Wort dann behielt, u. Principatus, Principium, die kaiserliche Macht bedeutete. – Im Ritterstande war P. juventūtis auch der von den Censoren in der Ritterrolle zuerst Aufgeführte (s. u. Eques), u. den Rittern zu Ehre ließ Augustus seine beiden Enkel Cajus u. Lucius zu Principes juventutis ernennen, was die folgenden Kaiser. gewöhnlich mit ihren Söhnen thaten, daher im modernen Latein P. juventutis gewöhnlich der Kron- od. Erbprinz heißt; 3) s. Principes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 595-596.
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