Magister

[702] Magister (lat.), 1) Vorsteher, Aufseher, Anführer, Oberhaupt, so der Vorsitzende einer Gesellschaft, z.B. M. bibendi, so v.w. Arbiter bibendi; Vorsteher mehrer Priestercollegien, z.B. der Augustales u. Salii (s. b.); der M. equĭtum, Befehlshaber der Reiterei, College des Dictators (s.d.) u. gewöhnlich von diesem selbst sogleich nach seiner Ernennung gewählt; ihn zeichneten 6 Lictoren, die Toga praetexta u. die Sella curulis aus; bes. zur Kaiserzeit der Vorstand mehrer Ämter, z.B. M. admissiōnum (s. Admissionales), M. epistolārum (M. ab epistŏlis, M. ad epistolas), unter dem Praefectus praetorio stehender kaiserlicher Diener, welcher die kaiserlichen Befehle, Briefe etc. abfaßte; M. libellorum, Beamter der römischen Kaiser, welcher die Rescripte in des Kaisers Namen unterschrieb, vgl. Comes; namentlich am Byzantinischen Hofe M. officiorum, der Staatsminister, der höchste Staatsbeamte des Palastes, mit der Aufsicht über die bürgerlichen u. militärischen Schulen, über das Postwesen etc.; auch bei der Römischen Curie M. sacri palatii, der vom Papst gewählte Dominicaner, welcher alle neue Bücher prüfen muß, ob ste etwas gegen die Römisch-Katholische Lehre enthalten; 2) Jugendlehrer, auch später in Klöstern, z.B. M. disciplīnae, Aufseher u. Lehrer aller dem Kloster gewidmeten Kinder, ein vom Bischof ernannter u. beaufsichtigter Geistlicher, u. M. scholarum, Oberaufseher einer Kloster- od. Kirchenschule, gewöhnlich dabei auch Vorsänger; 3) M. artium liberalium (Meister der freien Künste), kam als Gelehrtentitel auf den Schulen int 12. Jahrb. auf, wo ihn diejenigen erhielten, welche nach Beendigung ihres Schulcursus in den deshalb vorgenommen Prüfungen sich auszeichneten, auch bereits den Grad eines Baccalaureus erlangt hatten. Als von den drei übrigen Facultäten der Titel Doctor verliehen wurde, wurde M. die höchste Würde, welche die philosophische Facultät ertheilte. Manche philosophische Facultäten ertheilen den Magistertitel neben dem Doctortitel (Doctor philosophiae et Mag, artt. libb.), während andere den Magistertitel nur denen beifügt, welcheakademische Vorlesungen halten. M. legens, der nach Vertheidigung einer Dissertation die Erlaubniß, akademische Vorlesungen zu halten, erworben hat. M. chirurgiae, Würde, welche von den österreichischen Universitäten an Chirurgen nach doppelten Prüfungen ertheilt wird u. dieselben zur Ausübung der gewöhnlichen kunstmäßigen chirurgischen Verrichtungen berechtigt. In ähnlicher Art wird auch Pharmaceuten die Würde eines M. pharmaciae verliehen; 4) Magister mathesĕos, so v.w. Pythagoreischer Lehrsatz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 702.
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