Imperātor

[835] Imperātor (röm. Ant.), 1) Befehlshaber, Gebieter; 2) mit dem Oberbefehl (Imperium) Bekleideter, oberster Befehlshaber einer Armee, Ehrentitel, den ein Feldherr nach einem Siege von der Armee u. dem Senate erhielt u. den er seinem Namen nachsetzte; später 3) überhaupt so v.w. Feldherr; 4) Titel der Kaiser (den jedoch schon Cäsar führte); er wurde dem Namen vorgesetzt. Dieser Titel begriff den Oberbefehl über alle römischen Truppen u. die Gewalt über Leben u. Tod in der Stadt Rom; 5) später so v.w. Kaiser.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 835.
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