Imperator

[777] Imperator (lat.), eigentlich »Oberbefehlshaber«, wurde im alten Rom in der Zeit der Republik von den Feldherren entweder auf Senatsbeschluß oder auch nach Zuruf der Truppen infolge eines erfochtenen Sieges, als den übrigen Namen nachgesetzter Titel so lange geführt, als sie den Oberbefehl (das imperium) wirklich führten. Erst Julius Cäsar wurde er auf Lebenszeit und mit der Befugnis, ihn auf seine Nachkommen zu vererben, verliehen und von den nachfolgenden Kaisern, obgleich er eigentlich nur die oberste Militärgewalt ausdrückte, neben andern Titeln zur Bezeichnung ihrer kaiserlichen Würde überhaupt gebraucht, in diesem Sinn aber den übrigen Namen und Titeln in der Regel vorangestellt. Daher bildet das Wort I. in seinen Ableitungen (empereur, emperor etc.) bei den romanischen Nationen und bei den Engländern noch heute den Kaisertitel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 777.
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