Privatanschlußgleise

[356] Privatanschlußgleise oder -Bahnen, auch wohl Industriebahnen (in Österreich Schleppbahnen) genannt, verbinden gewerbliche Anlagen aller Art, Bergwerke, Steinbrüche, Ziegeleien, Fabriken, Lagerhäuser etc. mit einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbahn und sind ausschließlich für den Güterverkehr von und nach den angeschlossenen Anlagen bestimmt. Meistens münden sie in eine Station, aber auch Anschlüsse auf freier Strecke sind nicht selten. P. werden gewöhnlich von der betreffenden Eisenbahnverwaltung für Rechnung der Anschlußsucher hergestellt und unterhalten, oft auch betrieben. Sie unterliegen den Bestimmungen über Kleinbahnen (s. d.), in Preußen dem Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892. P., die Zubehör eines Bergwerks sind, unterstehen als solche indes der Aussicht der Bergbehörde. In Deutschland waren 1904 vorhanden 8666 P. (Bergwerks- und Hüttenbahnen 1024, Fabrikbahnen 6252, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 417, sonstige Anschlüsse 973), davon anschließend auf freier Strecke 2362, auf Bahnhöfen 6304. Betrieben wurden mit Dampfkraft 6194, Elektrizität 55, mit Pferdekraft etc. 2417. Österreich-Ungarn hatte 1903: 2415 P., anschließend auf freier Strecke 846, auf Bahnhöfen 1569. Betrieben wurden mit Dampfkraft 1910, Elektrizität 6, Pferdekraft etc. 499.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 356.
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