Pulvermonopol

[448] Pulvermonopol, die ausschließliche Berechtigung zur Erzeugung, bez. zum Verkauf von Schießpulver. Das P. bestand in Frankreich bereits seit dem 16. Jahrhundert; durch Gesetz vom 30. Aug. 1797 wurde es neu geordnet, wobei die Herstellung des Pulvers dem Kriegsministerium, der Verkauf dem Finanzministerium übertragen wurde. Der Reinertrag beträgt ca. 12 Mill. Frank. In Elsaß-Lothringen wurde das P. 1873 aufgehoben. Eine Art P. hat auch Österreich-Ungarn, jedoch mit der Beschränkung, daß die Herstellung von Pulver mit Ermächtigung der Militärbehörde auch durch Private geschehen kann. In Italien bestand es 1867–87, in Serbien besteht es seit 1885.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 448.
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