Rechnungsprozeß

[661] Rechnungsprozeß (Desektatorienprozeß) heißt der über die Richtigkeit einer gelegten Rechnung erhobene Rechtsstreit, in dem der Geschäftsführer oder Rechnungssteller auf Grund der Rechnung ein Guthaben (Aktivrezeß) gegen den Rechnungsempfänger einklagt, oder der Geschäftsherr als Kläger auftritt und einen angeblich von jenem zu gewährenden Rest (Passivrezeß) beansprucht, ferner das tür derartige Rechtssachen vorgeschriebene Verfahren. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 348–354) und ebenso die österreichische (§ 245–256) ordnet für Rechnungssachen im landgerichtlichen Prozeß ein »vorbereitendes Verfahren« (s. d.) an.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 661.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: