Reparaturverkehr

[809] Reparaturverkehr, die zollfreie Einfuhr und Wiederausfuhr von an sich zollpflichtigen Gegenständen zum Zweck der Reparatur im Inland; auch die zollfreie Wiedereinfuhr von inländischen Gegenständen, die zur Reparatur im Ausland waren.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 809.
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