Respectus parentēlae

[823] Respectus parentēlae (lat.), die Achtung, die man vor den Geschwistern seiner Eltern und Voreltern haben soll. Im Kirchenrecht Bezeichnung für das Verhältnis zwischen Nichten und Onkel, Neffen und Tanten, die sich nicht heiraten durften. In Deutschland besteht dies Ehehindernis nicht mehr, wohl aber in Österreich, wo es jedoch Befreiung hiervon gibt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 823.
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