Sanitätsrat

[553] Sanitätsrat, Auszeichnungstitel für Ärzte uno Medizinalbeamte, wird in Preußen häufig an Ärzte verliehen, die länger als 20 Jahre Praxis treiben. In Österreich ist der oberste S. beim Ministerium des Innern das beratende und begutachtende Kollegium in Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheitsverwaltung für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder, der Landes-S. ein Kollegium, das für die einzelnen Kronländer zum gleichen Zwecke der politischen Landesbehörde (Statthalterei, Landesregierung) beigegeben ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 553.
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