Reichsrat

[741] Reichsrat, die Volksvertretung für den zisleithanischen Teil der Österreichisch-Ungarischen Monarchie; in Bayern die erste Kammer des Landtags, auch persönlicher Titel der Mitglieder derselben; in Rußland die oberste Behörde der Staatsverwaltung. Reichsratsländer heißen die im R. vertretenen Königreiche und Länder Zisleithaniens (Österreichs).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 741.
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