Sauvegarde

[644] Sauvegarde (franz., spr. ßōw'gárd', früher Salvaguardia), Schutzwache, die ein Truppenführer in Feindesland einzelnen Personen, Häusern etc. bewilligt, um sie vor Plünderung und Mißhandlung zu sichern; wohl auch Bezeichnung des zu gleichem Zweck erlassenen Schutzbriefes. Nach dem modernen Völker- und Kriegsrecht ist eine solche Maßregel unnötig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 644.
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