Schutzbrief

[88] Schutzbrief (franz. Sauvegarde), Urkunde, durch die bestimmten Personen oder Sachen ein besonderer Schutz gewährt wird. Besonders häufig sind Schutzbriefe im Kriege. Hier werden sie für einzelne Personen wie insbes. für Krankenhäuser, Klöster, Postanstalten etc. ausgestellt. Je nachdem der S. in einem Schriftstück besteht, dessen Vorzeigung besondern Schutz gegen feindliche Behandlung gewährt oder der Schutz durch eine Schutzwache ausgeübt wird, spricht man vom schriftlichen (toten) und bewaffneten (lebendigen) S. Der umfassendste schriftliche S. ist das Rote Kreuz (s. d.) auf weißem Felde. Schutzbriefe werden auch den »de facto-Untertanen« (s. d.) ausgestellt, durch die sie unter den Schutz des Konsuls gestellt und in gewisser Beziehung den Schutzgenossen (s. d.) gleichgestellt werden. Endlich versteht man unter S. die Erklärung eines Staates, durch die er die Ländereien einer Kolonisationsgesellschaft unter seinen Schutz stellt, bez. die Staatsgewalt darüber übernimmt. Das Deutsche Reich stellte den ersten derartigen S. 27. Febr. 1885 aus, indem es die ostafrikanischen Ländereien der Gesellschaft für deutsche Kolonisation unter seinen Schutz nahm (vgl. Schutzgebiete). – Auch soviel wie Geleitsbrief, s. Geleit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 88.
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