Sparkassenversicherung

[693] Sparkassenversicherung, Bezeichnung der Geschäfte einer als Nebenbranche von einigen Lebensversicherungsgesellschaften eingeführten Art Sparkasse (s. d.), die gegen Leistung einer bestimmten Reihe von Jahreseinzahlungen nach Ablauf festgesetzter Zeit ein bestimmtes Kapital zu gewähren hat. Dieser sogen. S. fehlen alle Merkmale der Versicherung, wenn nicht ausbedungen wird, daß zwar das Kapital erst nach Ablauf bestimmter Jahre ausgezahlt werde, die Jahreseinzahlungen aber aufhören sollen, wenn der Versicherte etwa vorher sterben würde. In diesem Falle liegt eine Verbindung von Sparkasse mit Versicherung vor (vgl. Versicherung).[693]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 693-694.
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