Stellung [2]

[924] Stellung (Verteidigungsstellung), Geländeabschnitt, in dem sich ein Heeres- oder Truppenkörper verteidigt oder verteidigen kann. Nach der Größe des letztern unterscheidet man Schlacht- oder Gefechtsstellung, nach seiner besondern Aufgabe Avant-, Arrieregarden- und Vorpostenstellung, nach der Gefechtsabsicht reine Verteidigungsstellungen (nur Abwehr) und solche Stellungen, aus denen heraus später durch den Gegenstoß zum Angriff übergegangen und dadurch eine der reinen Abwehr versagte nachhaltige Entscheidung herbeigeführt werden soll. In einer Aufnahmestellung will man zurückgehenden eignen Truppen einen Halt bieten; sie liegt am günstigsten rückwärts-seitwärts der zurückgehenden Truppe, weil dadurch der Feind am wirksamsten gezwungen wird, sich zunächst gegen sie zu wenden. Über Flankenstellungs. Flanke. In Bereitschaftsstellung (richtiger Bereitschaftsausstellung) ist das gedeckte (gegen Sicht und Feuerwirkung) oder doch verdeckte (nur gegen Sicht) Bereitstellen eines Truppen- oder Heereskörpers zum Zwecke spätern Einsetzens in das Gefecht. Bereitstellung der Artillerie heißt das Bereithalten der auf- oder abgeprotzten Batterien nahe der gewählten Feuerstellung. In der Feuerstellung selbst, die vielfach auch nur mit S. bezeichnet wird (z. B. in S. gehen), erfolgt die Verwendung der Feuerwaffen; der Ausdruck ist dann meist gleichbedeutend mit Feuerlinie. Endlich bedeutet S. die körperliche Lage oder Haltung eines einzelnen Schützen, der sich zum Feuergefecht bereithält oder zum Nahkampf die Fechterstellung (s. Fechtkunst, S. 37 1) einnimmt, auch des Soldaten bei Schieß- oder Exerzierübungen. Vgl. Position.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 924.
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