Suburbikārische Bistümer

[165] Suburbikārische Bistümer, eine vermutlich der politischen Einteilung des römischen Reiches entnommene, an eine Bemerkung der Kirchengeschichte Rufins' (410) anknüpfende Bezeichnung für diejenigen Bistümer, die der durch das Konzil von Nicäa (325) bezeugten Patriarchalgewalt des römischen Bischofs unterstanden haben. Über den Umfang dieses suburbikarischen Gebietes besteht Streit. Nach der heute wohl meist verbreiteten Anschauung sind unter den suburbikarischen Regionen die damals dem vicarius urbis unterstellten südlichen Provinzen Italiens zu verstehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 165.
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