Unbestimmte Strafurteile

[891] Unbestimmte Strafurteile (engl. Indeterminate sentences), Strafurteile, in denen eine bestimmte Dauer der Strafe (Freiheitsstrafe) nicht ausgesprochen ist. Sie beruhen auf dem Gedanken, daß die Dauer der Strafe durch das Verhalten des Sträflings bestimmt und dieser durch die Hoffnung auf Abkürzung der Strafe wie durch die Furcht vor einer Verlängerung derselben zu rechtgemäßem Verhalten bestimmt werden soll. Auf diesem Gedanken beruht auch die heute in fast sämtlichen Ländern eingeführte bedingte Entlassung (in den Vereinigten Staaten als Good time laws- oder Parole-laws-system bezeichnet; s. Gefängniswesen, S. 435) und die Bedingte Verurteilung (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 891.
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