Versicherungsarzt

[107] Versicherungsarzt, der im staatlichen und privaten Versicherungswesen tätige Arzt. Die privaten Versicherungsgesellschaften beauftragen an verschiedenen Orten vertrauenswürdige Ärzte mit der Untersuchung und Begutachtung der in Lebens- (Invaliditäts-, Alters-) Versicherungen aufzunehmenden Personen und beschäftigen gewöhnlich noch einen Vertrauensarzt, der die einlaufenden Begutachtungen einer entscheidenden Prüfung unterzieht. Dabei ist besonders eingehende Erfahrung über den Einfluß bestimmter Anomalien und Anlagen auf die voraussichtliche Lebens- und Gesundheitsdauer erforderlich. Sehr umfangreich ist die ärztliche Mitwirkung an der staatlichen Versicherungsgesetzgebung. Auch hier werden die Landesversicherungsanstalten von Vertrauensärzten beraten, die sich namentlich über die medizinische Begründung von Invalidisierungsanträgen und Anträgen auf Einleitung des Heilverfahrens sowie über den Erfolg des letztern zu äußern haben. Solche Vertrauensärzte sind auch im Hauptamt, stellenweise als Landesmedizinalräte tätig. Vgl. K. Richter, Handbuch des Versicherungsarztes (Leipz. 1899); Grober, Einführung in die Versicherungsmedizin (Jena 1907).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 107.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: