Veterinärpolizei

[129] Veterinärpolizei, die Gesamtheit der staatlichen, auf Gesetzen und Verordnungen beruhenden Maßnahmen zum Schutz der Tiere gegen übertragbare Krankheiten, die teilweise auch dem Schutze menschlicher Gesundheit dienen (s. auch Veterinärwesen). Die Hauptaufgabe der V. ist die Unterdrückung und Verhütung ansteckender Tierkrankheiten. Zu diesem Zwecke sind in allen europäischen Staaten Viehseuchengesetze (s. d.) und gleichwertige Bestimmungen erlassen. Die V. tritt nicht nur bei Seuchenausbrüchen in Tätigkeit, sondern sie umfaßt auch eine Reihe sehr wichtiger allgemeiner vorbeugender Maßregeln. Sie überwacht nicht nur die Viehbestände und den Viehhandel im Inlande, sondern namentlich auch den Viehverkehr mit dem Auslande (s. Vieheinfuhrverbote). Die technischen Beamten der V. sind vom Staat angestellte Tierärzte (s. Tierarzt und Kreistierarzt). Im übrigen liegt die Handhabung der V. den Verwaltungsbehörden aller Instanzen ob. Da die V. hauptsächlich landwirtschaftlichen Interessen dient, so ist sie überall dem Ressort der landwirtschaftlichen Verwaltung zugeteilt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 129.
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