Vogelperspektive

[211] Vogelperspektive (Vogelansicht, Vogelblick, Vue à vol d'oiseau), diejenige Ansicht eines Gegenstandes, insbes. einer Gegend, wobei das Auge als senkrecht über jedem Punkte derselben befindlich angenommen wird. Eine Zeichnung aus der V. gibt gewissermaßen den Grundriß einer Gegend, und zwar in der Weise, daß kein Gegenstand den andern verdeckt und alle horizontalen Winkel und Entfernungen genau wiedergegeben sind, wogegen Seitenansichten und Höhenwinkel fehlen. Man benutzt diese Art der Darstellung vorzugsweise bei Zeichnungen, wo es auf den Totalüberblick und Flächenraumverhältnisse ankommt, besonders für militärische Zwecke. Die Darstellung der Berge mit ihren Höhenunterschieden und ihren steilern oder flachern Abhängen hat vornehmlich G. Lehmann (s. d. 1) versucht. Die zeichnende Kunst kannte noch im 16. Jahrh. keine andern Städte- und Landschaftsbilder als solche in V., und noch im[211] 17. Jahrh. wandte man sie neben den Horizontal ansichten an. Erst im Laufe des 18. Jahrh. kamen sie außer Gebrauch; in neuerer Zeit sind sie aber, besonders durch Delkeskamps Rheinpanorama, namentlich für Städtebilder wieder in Aufnahme gekommen. Den Gegensatz bildet die Froschperspektive, d. h. die Ansicht von einem sehr tiefen Standpunkt. Vgl. Kolbenheyer, Die V. (Berl. 1895).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 211-212.
Lizenz:
Faksimiles:
211 | 212
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika