Vorschußgeschäft

[263] Vorschußgeschäft (Antizipationsgeschäft, Remboursgeschäft), eine Art des Kommissionsgeschäfts (s. d.), dessen Wesen darin besteht, daß hier der Kommissionär dem Kommittenten für die von diesem zum Verkauf erhaltenen Waren alsbald bei ihrer Empfangnahme einen Teil des Kaufpreises im voraus bezahlt, wie dies namentlich bei gangbaren, dem Verderb nicht ausgesetzten Artikeln üblich ist. Übrigens wird die Bezeichnung V. auch für andre Geschäfte gebraucht. So wird z. B. das Lombardgeschäft (Darlehen gegen Pfand) als V. namentlich dann bezeichnet, wenn Effekten hinterlegt werden. Auch spricht man von einem V., wenn der Bankier dem Käufer von Wertpapieren den Kaufpreis kreditiert, aber die gekauften Effekten als Pfand behält. Vgl. Antizipation und Konsignation.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 263.
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